Verkauf von Ferienwohnungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Südstrand Immobilien GmbH
1. Nutzung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen, die dem Kunden durch die Firma Südstrand-Immobilien GmbH angeboten werden sind die Vermittlung von Grundstücken. Verkäufer und/ oder Käufer einer Immobilie werden von uns gleichermaßen vertreten. Die Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Gemeinsame Bestimmungen für alle Dienstleistungen
Die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen bedeutet die volle und vorbehaltlose Annahme und Gültigkeit aller und jeder einzelnen Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3. Vertragsabschluss
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
4. Provision
Nach Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht der Firma Südstrand-Immobilien GmbH auch in dem Fall, von unserem Angebot abweichender Bedingungen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Bei Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir nachweislich die Vermittlung geleistet haben bzw. an der Vermittlung mitgewirkt haben, gilt der Provisionssatz 3,57 des gesamten Kaufpreises für den Käufer.
5. Geltungsdauer und Änderungen der Nutzungsbedingungen
SÜDSTRAND-IMMOBILIEN GmbH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu aktualisieren. Der Nutzer ist automatisch den Nutzungsbedingungen unterworfen, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind.
6. Gerichtsstand
SÜDSTRAND-IMMOBILIEN GmbH und Kunde vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand Oldenburg in Holstein und verzichten ausdrücklich auf andere, ihnen möglicherweise zustehende Gerichtsstände, außer in den Fällen, in denen die anwendbare Gesetzgebung die Unterwerfung einer der beiden Parteien unter einen bestimmten Gerichtsstand verhindert.